#2 Organspende

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie vergeblich auf ein Spenderorgan warten. Dabei stehen 84 Prozent einer Organspende nach ihrem Tod eigentlich positiv gegenüber. Jedoch nur knapp die Hälfte dieser Menschen hat ihre Zustimmung auch dokumentiert. Aktuell warten 8500 Menschen auf ein Organ. Es liegt auf der Hand, dass wir dringend mehr Spenden brauchen. Die Geister scheiden sich jedoch – auch grundrechtlich – an der Frage nach dem „wie“.

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen haben im Bundesrat das Thema Organspende auf die Agenda gesetzt – mit Erfolg. Der Antrag wurde angenommen. Jetzt muss das Bundesgesundheitsministerium sich mit der Widerspruchslösung befassen. Anders als bei der Entscheidungslösung ist der Kern dieses Modells, dass Menschen explizit widersprechen müssten, um nicht als Organspender infrage zu kommen.

Aber ist die Widerspruchlösung grundrechtlich wasserdicht? Darüber hat unsere Moderatorin Janina Zillekens-McFadden mit Josef Franz Lindner gesprochen. Lindner ist Jura-Professor und hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät Augsburg inne. Seit Jahren setzt er sich für eine Lösung ein, die mehr Organspenden möglich macht.

#1 Das Grundrecht auf Streik

Den ganze November über haben verschiedenste Gewerkschaft gestreikt: Von Erziehern, über Krankenhauspersonal und Hochschulmitarbeiterinnen bis hin zu Lokführern legten Arbeitnehmerinnen wiederholt ihre Arbeit nieder. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kritisieren zum Beispiel, dass die Gehälter mit der steigenden Inflation nicht mehr ausreichen und die Arbeitsbelastung zu hoch sei. Eine Einigung ist in vielen Fällen noch nicht in Sicht.

Das Thema Streik spaltet die Gesellschaft: Gewerkschafter und Betroffene sagen, Streik ist ein wichtiges politisches Instrument. Es ist unabdingbar, um Arbeitnehmerinnenrechte durchzusetzen. Arbeitgeber hingegen kritisieren, Streik ist ein illegitimes Druckmittel. Verbraucherinnen sind oftmals bloß genervt.

Doch was sagt eigentlich das Grundgesetz dazu? GFF-Pressereferentin Janina Zillekens-McFadden hat mit Prof. Dr. Johanna Wenckebach darüber gesprochen. Johanna Wenckebach ist seit Juni 2023 Professorin für Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an der University of Labour in Frankfurt am Main. Seit Juli 2019 leitet sie als wissenschaftliche Direktorin das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Arbeiter nahen Hans-Böckler-Stiftung. Außerdem ist sie ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht.